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KPQM (KV Praxis-Qualitäts-Management), Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe
Gem. § 135a Abs. 2 SGB V sind alle Vertragsärzte ab dem 01.01.2004 verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Die KVWL hat das eigene Qualitätsmanagementsystem KPQM entwickelt, das die bewährten Standards aus Industrie und Verwaltung auf einerseits Kleinbetriebe herunterbricht, andererseits die Methode des Qualitätsmanagements für das ärztliche Handeln leicht umsetzbar macht.
KPQM ermöglicht jeder Praxis in kürzester Zeit, den Nachweis qualitätsmanagementgesteuerten Handelns zu erbringen und eine entsprechende Zertifizierung zu erlangen.
Das ÄZQ bescheinigt: „KPQM unterstützt den Vertragsarzt auf dem Wege zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und soll darüber hinaus dem tätigen Vertragsarzt die Sinnhaftigkeit eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements zur adäquaten Erfüllung des Versorgungsauftrags, sowie zu einem umfassenden Anspruch an die medizinische Erfüllung seiner täglichen Arbeiten gewährleisten. KPQM versucht den Spagat zwischen ständig steigenden Ansprüchen des Qualitätsmanagements mit der ebenfalls steigenden Dokumentations- und Bürokratieflut in Einklang zu bringen und einen akzeptablen Aufwand für den Vertragsarzt zu gewährleisten."
KPQM bietet die Möglichkeit zur Zertifizierung.
Die 3cert GmbH überprüft das Qualitätsmanagementsystem auf Schlüssigkeit und Einhaltung der Konventionen. Die Auditoren der 3cert GmbH sind in der Regel niedergelassene Ärzte bzw. Psychotherapeuten, die besondere Kenntnisse im Qualitätsmanagement nachgewiesen haben. Die Auditoren können somit das System in der Praxis mit dem Auge des Qualitätsmanagers, aber auch mit dem Auge des Heilberuflers und Kleinunternehmers betrachten. Die von der akkreditierten 3cert GmbH eingesetzten Auditoren sind in der Regel Fachkollegen.
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